1 ALLGEMEINES

1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen der SHOOTING BOX GBR, Amselweg 9, 63688 Gedern (nachstehend: „SHOOTING BOX GBR“) und den Mietern.
2. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, SHOOTING BOX GBR hat dies schriftlich bestätigt.
3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen SHOOTING BOX GBR und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Würzburg, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

2 MIETGEGENSTAND

1. SHOOTING BOX GBR vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art.
2. Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen, ggf. erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes.

 

3 BEACHTUNG DER RECHTE AN DEN BILDERN, FREISTELLUNG BEI VERSTÖßEN

1. Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotoautomaten so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten SHOOTING BOX GBR von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen SHOOTING BOX GBR oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die SHOOTING BOX GBR oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert SHOOTING BOX GBR den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

 

4 VERTRAGSSCHLUSS

Der Mietvertrag kommt bei Privatkunden mit der in Textform getätigten Auftragsannahme durch SHOOTING BOX GBR, bei Firmenkunden mit der in Textform getätigten Auftragsbestätigung durch SHOOTING BOX GBR zustande, in beiden Fällen spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder bei Selbstabholung Empfang der Mietsache durch den Kunden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere Art und Typ des Fotoautomaten, abweichende Regelungen zur Mietdauer (siehe § 5), Veranstaltungsort und Höhe des Mietzinses werden bei Privatkunden und Firmenkunden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbenommen ist das Widerrufsrecht des Kunden.

 

5 MIETDAUER, LIEFERUNG, SELBSTABHOLUNG, RÜCKGABE UND MITWIRKUNG

1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert (siehe § 4). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Fotoautomaten.
2. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, ist die Zahlung des vereinbarten Mietzinses Voraussetzung für die Lieferung oder Selbstabholung.
3. Wird die Anlieferung und Abholung der Fotoautomaten durch SHOOTING BOX GBR vereinbart, wird der Fotoautomat am Tag des Events bis 18 Uhr geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen. Am nächsten Morgen nach dem Event müssen der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person den Fotoautomaten an geschützter Stelle zur Abholung bereit stellen und dem Mitarbeiter bzw. Beauftragten von SHOOTING BOX GBR übergeben.
4. Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Support von SHOOTING BOX GBR mitzuteilen.

 

6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG

1. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht SHOOTING BOX GBR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von SHOOTING BOX GBR anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7 VERTRAGLICHE RÜCKTRITTSRECHTE (STORNOBEDINGUNGEN)

Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
• bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage): 20% des Bruttomietpreises
• bei Rücktritt 4 Wochen vor Mietbeginn: 75% des Bruttomietpreises
• bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % des Bruttomietpreises

 

8 HAFTUNG DES MIETERS UND HAFTUNG VON SHOOTING BOX GBR

1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der SHOOTING BOX GBR durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Fotoautomaten oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass SHOOTING BOX GBR den Fotoautomaten nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann.
2. Soweit sich aus diesen Mietbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SHOOTING BOX GBR bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet SHOOTING BOX GBR – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHOOTING BOX GBR vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
• 1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• 2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
• 3. für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und
• 4. bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung von SHOOTING BOX GBR ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9 DATENSCHUTZ

1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von SHOOTING BOX GBR gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.
2. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. SHOOTING BOX GBR ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.